Ohne Zahnzusatzversicherung erhalten Patienten meist Zahnfüllungen aus Amalgam. Doch nicht jedem ist die Quecksilber-Legierung geheuer. Mediziner sehen jedoch keinen Grund zur Besorgnis. Um in Zukunft global auf das giftige Metall verzichten zu können, unterzeichneten über 75 Nationen die Minamata-Konvention. Diesen Samstag startet die erste Quecksilber-Konferenz in Genf.
Minamata Quecksilber-Konvention: Unterzeichner treffen sich zur ersten Konferenz
Die Zukunft der zahnmedizinischen Versorgung in Europa wird unter anderem anhand der weiteren Verwendung von Quecksilber-Amalgamen entschieden. Um langfristig den globalen Verbrauch und Einsatz von Quecksilber zu überwinden, wurde im Rahmen der Vereinten Nationen ein Vertrag aufgesetzt. Ihm beizutreten sind alle Staaten eingeladen. Die jetzt schon an der Quecksilber-Konvention teilnehmenden Nationen entsenden nun erstmals Vertreter zu einer gemeinsamen Konferenz.
Am Samstag und Sonntag finden in Genf die ersten Treffen zur Vorbereitung der 1. Konferenz der Minamata Konvention statt. In den darauffolgenden Tagen werden Repräsentanten aus aktuell 75 Unterzeichnern über den Weg in eine quecksilberfreie Welt beraten.
Was ist die Minamata Quecksilber-Konvention?
Bei der Minamata-Konvention handelt es sich um einen weltweiten Vertrag zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädlichen Folgen des Quecksilbers. Ins Leben gerufen wurde das Vorhaben vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen, UNEP.
Seinen Namen erhielt der Vertrag in Gedenken an die japanische Minamata Bucht, wo unbehandeltes Abwasser einer Chemieanlage in die Bucht lief und zur Quecksilbervergiftung der gleichnamigen Stadt führte.
Zahnärzte weltweit unterstützen Anti-Quecksilber-Konvention
Vonseiten der zahnärztlichen Organisationen erfährt die Minamata-Konvention internationale Unterstützung. Schließlich arbeiten Zahnärzte global mit Amalgam als Füllmaterial der Wahl. Weltweit bedeutet die geplante Abkehr vom Quecksilber jedoch nicht nur den verbesserten Schutz von Umwelt und Gesundheit. Auf der anderen Seite muss zu jeder Zeit auch ein Kompromiss gefunden werden, die zahnmedizinische Versorgung zu gewährleisten. (s. FDI vom 06.06.2017)
Amalgam spielt in der zahnmedizinischen Gesundheit eine zentrale Rolle. Auch was die Versorgung der Patienten betrifft. Die Krankenkassen übernehmen problemlos die Kosten für Füllungen aus Amalgam. Bei anderen Materialien müssen die gesetzlich Versicherten entweder selbst die Rechnung bezahlen oder sie bei ihrer privaten Krankenzusatzversicherung einreichen. (Krankenzusatzversicherung Test)
Ablehnung von Amalgam: Angst vor Quecksilbervergiftung
Bedenken und Ängste gegenüber Amalgam als Füllmaterial bestehen in der Bevölkerung seit Jahren. Auslöser dafür dürfte vor allem die Tatsache sein, dass Amalgam eine Legierung aus Quecksilber und anderen Metallen ist. Laien ist dabei dieser Verbundstoff nicht geheuer, weil sie um die Giftigkeit von Quecksilber wissen. Die Gefahren für Umwelt und Gesundheit des Menschen, welche von purem Quecksilber ausgehen, sind schließlich der Beweggrund der Vereinten Nationen, die Minamata-Konvention voranzutreiben.
Der Streit um die Unbedenklichkeit bzw. die Schädlichkeit von Amalgam im Zahn wird auch unter Medizinern und Wissenschaftlern geführt. Aus diesem Grund zählt Amalgam zu den am häufigsten und gründlichsten untersuchten Füllstoffen. Im Vergleich dazu wurden Kunstoff- oder Keramiklösungen deutlich seltener einer wissenschaftlich-medizinischen Prüfung unterzogen. Der Vorwurf seitens der Amalgam-Gegner lautet dabei, dass man das Material aufgrund seiner technischen Eigenschaften bevorzugt behandeln würde und dabei die gesundheitlichen Folgen vernachlässige. Dagegen ist sich die zahnärztliche Zunft weitestgehend einig über die Ungefährlichkeit von Amalgam.
Bundeszahnärztekammer: Nachweis für folgenschwere Erkrankungen fehlt
Es ist die offizielle Position der Bundeszahnärztekammer, dass aus medizinischer Sicht kein Grund für eine Ablehnung vom Amalgam zu erkennen ist.
»Keine Studie konnte den Nachweis für die These erbringen, dass das Vorhandensein von Amalgamfüllungen in einem ursächlichen Zusammenhang mit degenerativen Krankheiten, Nierenerkrankungen, Autoimmunerkrankungen, der Störung kognitiver Funktionen, Frühgeburten, Fehlgeburten oder sonstigen unspezifischen Symptomen steht.«
Quelle: BZAEK.de vom Mai 2017
FVDZ: Angst vor Amalgam wissenschaftlich unbegründet
Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Meyer vom Freien Verband Deutscher Zahnärzte e. V. (FVDZ) äußerte sich in einem Interview deutlich zum Thema. Was Meyer an der Diskussion um Amalgam primär stört, ist der Mangel an wissenschaftlich-medizinischen Grundlagen für die Ablehnung in der Politik und der Bevölkerung. So sagt FVDZ-Mitglied Meyer in Bezug auf einen Beschluss des EU-Parlaments zum Ende von Amalgam: »Da ich selbst im wissenschaftlichen Vorfeld unter anderem in die Entscheidungsfindung zum Minamata-Übereinkommen eingebunden war, kann ich nur bestätigen, dass die Beschlüsse des Europaparlaments zum zahnärztlichen Amalgam nicht auf wissenschaftlicher Forschung basieren…Somit ist die Parlamentsentscheidung aufgrund der Einsprüche nationaler zahnärztlicher Organisationen als ein Kompromiss zu betrachten.« (ZahnvorsorgePlus vom 08.08.2017)
Nach Alternativen zur Quecksilberlegierung gefragt, sieht Meyer in einer flächendeckenden Vorsorge die einzig seriöse Lösung. (s. ebd.) Denn wo Zahnärzte nicht bohren müssen, wird auch kein Amalgam eingesetzt. Aber selbst dann handle es sich um einen medizinisch vertretbaren Kompromiss, den man wie bei jeder ärztlichen Behandlung eingehen müsse. »Aufgrund meiner eigenen Mitarbeit in den Wissenschaftskomitees der Weltzahnärzteschaft (FDI) sowie der europäischen Zahnärzte (CED) weiß ich, dass Amalgam als Füllungsmaterial unter Wissenschaftlern weitestgehend unumstritten ist und als vernünftiger medizinisch vertretbarer Kompromiss zur Wiederherstellung zerstörter Zähne gilt.«
Kassenleistung Amalgam
Wer aus einem ungutem Gefühl heraus oder auch nur aus ästhetischen Gründen seine Zähne nicht mit Amalgam gefüllt bekommen möchte, für den bleiben Kunststoff- oder Keramikfüllungen. Doch hier müssen Patienten mindestens einen Teil der Kosten selbst tragen. Ohne Zahnzusatzversicherung (Zahnzusatzversicherung Test) bleibt gerade Menschen mit anfälligen Zähnen oft nur die Kassenleistung Amalgam.
Sollte in Zukunft die Quecksilber-Legierung tatsächlich als Füllmaterial europaweit verboten werden, müssen bis dahin die Krankenkassen andere Materialien zur Regelleistung erklären. Andernfalls könnten sich Menschen mit geringem Einkommen entsprechende Behandlungen nicht mehr leisten. Auch vor diesem Hintergrund empfehlen Zahnmediziner wie Prof. Dr. Dr. Georg Meyer vom Freien Verband Deutscher Zahnärzte eine gründliche Zahnvorsorge als bestes Mittel.
Fazit
Zumindest für den EU-Raum ist der Einsatz von Amalgam auch in den kommenden Jahren erlaubt. Hier wird sich für Zahnärzte und Patienten erst einmal nichts verändern. Auf der Genfer Quecksilber-Konferenz wird es vor allem um eine Reduktion von Quecksilber in der Industrie gehen. Die wissenschaftlichen und medizinischen Befürworter von Amalgam konnten sich bei den bisherigen Regelungen durchsetzen. Der günstige Füllstoff mit nützlichen Materialeigenschaften wird bis zu seinem Verbot vor allem als Abfallprodukt eine Rolle spielen.
Das wichtige Problem der ordnungsgemäßen Entsorgung von Quecksilber-Füllungen durch die Zahnärzte wird in Deutschland schon länger gesetzlich geregelt. Die jüngste EU-Quecksilberverordnung überträgt laut Bundeszahnärztekammer größtenteils deutsche Standards auf alle übrigen EU-Mitgliedsstaaten. Patienten, die kein Amalgam in ihren Zähnen wollen, müssen weiterhin eine Keramik- oder Kunststofffüllung selbst bezahlen – oder eine Zahnzusatzversicherung abschließen.
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Source: Testsieger Berichte